Für die Beschaffenheit und Ausrüstung von Arbeitssicherheitsschuhen gelten in der EU einheitliche Regelungen. Unter anderem ist der Einbau von geprüften Zehenschutzkappen zwingend vorgeschrieben. (Die Prüfnormen hierfür sind DIN EN 12568 /DIN EN ISO 20344 / DIN EN ISO 20345)

Genormte Zehenschutzkappen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen (Stahl, Aluminium, Kunststoff) für die gängigen Schuhgrößen.

Für orthopädische Versorgungen sind diese Standardkappen manchmal nicht geeignet, da sie in der Breite und / oder Höhe einfach nicht genügend Platz bieten, beispielsweise auch, um eine notwendige dickere Fußbettung einbauen zu können.
In der Vergangenheit konnten Patienten nicht gesetzeskonform versorgt werden.

Wir fertigen individuelle Zehenschutzkappen aus EASYPREG Carbonfaser Verbundwerkstoffen für Arbeitssicherheitsschuhe, die über eine Einzelabnahme eine patientengebundene Baumusterprüfung erlangen können. Für 5 verschiedene Sondergrößen liegt die Zertifizierung im nicht eingebauten Zustand vor. 

Über den Ablauf einer solchen Schuhfertigung mit Einzelabnahme informieren wir Sie gern.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf.

Hier zeigen wir Ihnen unsere größte Kappenform mit bestandener Prüfung im Vergleich zur größten „handelsüblichen“ Kappe (Größe 12, Aluminium, Thanner GmbH)

Andere Formen und weitere Informationen finden Sie unter den Fotos.