Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf, Stand: 01.08.2026
Exact Plastics GmbH
Genossenschaftsstr. 12
D-29356 Bröckel
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Sie können von uns jederzeit geändert werden.
1.3 Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.4 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Dies gilt auch für abweichende Gegenbestimmungen des Käufers.
1.5 Die Exact Plastics GmbH ist ausschließlich im B2B Bereich tätig.
2. Angebot und Annahme
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, uns ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die Annahme durch uns zustande. Weicht die Annahme von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Verkaufsangebot.
2.2 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung, die auch zugleich mit dem Lieferschein und / oder der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam.
2.3 Für den Fall, dass keine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt wurde gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3. Produktbeschaffenheit, Garantien
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus unseren bei Vertragsabschluss geltenden Produktspezifikationen.
3.2 Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
3.3 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.
4. Muster, Proben, Schriftliche Unterlagen, Schutzrechte
4.1 An diesen Gegenständen, Materialien oder Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen herauszugeben.
4.2 Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
5. Beratung
Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Ware sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen im Hinblick auf die Eignung der gelieferten Waren für die von ihm beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
6. Preise
6.1 Alle Preise gelten ab unserem Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
6.2 Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes der Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen.
6.3 Nicht vorher gesehene Rohstoff-, Lohn-, Energie-, Fracht- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisanpassungen ohne vorherige Ankündigung, sofern die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geliefert oder erbracht werden (§ 309 Ziff. 1 BGB).
6.4 Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Bei Lieferungen und Leistungen in der EU hat der Käufer uns vor der Ausführung des Umsatzes seine jeweilige UST-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt.
6.6 Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU, die nicht von uns durchgeführt oder veranlasst werden, hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer zusätzlich die für die Leistung innerhalb Deutschlands zu erhebende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu bezahlen.
6.7 Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
7. Lieferung
7.1 Die Ware reist auf Gefahr des Käufers.
7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich.
7.3 Teillieferungen sind zulässig.
8. Versand
8.1 Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
8.2 Die durch besondere Versandwünsche des Käufers entstehenden Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
9. Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden in Bezug auf Unversehrtheit und Vollständigkeit hat der Käufer unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns anzuzeigen, andernfalls ist eine Weiterbearbeitung unmöglich.
10. Retouren
10.1 Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Dazu wird die korrekte Lieferadresse für die Rücksendung mitgeteilt.
10.2 Für nicht abgesprochene, von uns nicht genehmigte Rücksendungen und Sendungen an einen falschen Standort wird grundsätzlich die Annahme verweigert.
10.3 Uns unfrei zugestellte Rücksendungen werden ebenfalls nicht angenommen.
10.4 Weiterhin gelten die unter „Versand“ aufgeführten Punkte.
10.5 Rücknahme und Gutschrift einer Ware können nur erfolgen, wenn diese original verpackt, die Verpackung unversehrt und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.
Kosten, die und für Aufarbeitung zum Wiederverkauf entstehen, weil die Ware nicht im geforderten Zustand angekommen ist, werden dem Käufer je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
10.6 Der Käufer hat den Nachweis über den Warenerhalt zu führen, z.B. durch Bekanntgabe der Rechnungsnummer.
10.7 Waren, die nach Rechnungsdatum älter als 3 Monate sind, können nicht mehr zur Gutschrift oder zum Umtausch angenommen werden.
10.8 Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
10.9 Für Retouren von Waren außerhalb der Gewährleistung werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 15,-€, berechnet.
11. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
12. Rücknahme und Entsorgung von Transport- und Verkaufsverpackungen (B2B)
12.1 Der Käufer übernimmt als Letztvertreiber im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) die Pflicht zur Rücknahme und ordnungsgemäßen Verwertung der gelieferten Verpackungen (insb. Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen) auf eigene Kosten. Der Käufer verzichtet auf eine Rückgabe der Verpackungen am Erfüllungsort. Der Käufer stellt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Verpackungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Eigenregie sicher.
12.1.1 Der Käufer stellt die Exact Plastics GmbH von allen gesetzlichen Rücknahmepflichten gemäß § 15 VerpackG sowie von allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
12.1.2 Entsorgung von Flaschen / Kanistern / Eimern aus Kunststoff: Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, die Behälter vor der Entsorgung vollständig restentleeren zu lassen. Die Entsorgung von Verpackungen, die Rückstände von Gefahrstoffen (gemäß CLP-Verordnung Nr. 1272/2008) enthalten, muss über dafür zugelassene, spezialisierte Entsorger oder entsprechende B2B-Branchen-Rücknahmesysteme erfolgen.
12.1.3 Gibt der Käufer die Verpackungen an einen Dritten (Folgekäufer) weiter, verpflichtet er sich, diesem eine inhaltsgleiche Verpflichtung aufzuerlegen, sodass die Entsorgungskette bis zum Endverbraucher geschlossen bleibt.
12.1.4 Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen bis spätestens zum 31. März des Folgejahres eine Bestätigung (unter Angabe von Materialart und Masse) über die ordnungsgemäße Zuführung zur Verwertung auszustellen. Dies dient dem Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden im Rahmen unserer Dokumentationspflicht nach § 15 Abs. 3 VerpackG.
oder
12.2 Die Exact Plastics GmbH nimmt Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 15 VerpackG an einem von der Exact Plastics GmbH benannten Zentrallager kostenfrei zurück. Erfüllungsort ist eine Produktionsstätte, nicht der Hauptsitz. Jede Rücklieferung ist vorab anzukündigen, daraufhin wird dem Käufer die zuständige Anlieferadresse mitgeteilt. Rücklieferungen an den Hauptsitz werden nicht angenommen.
12.2.1 Die Rücknahme setzt voraus, dass es sich um Verpackungen der von uns gelieferten Art, Größe und Menge handelt und diese vollständig restentleert, sauber und nach Materialarten sortiert angeliefert werden.
12.2.2 Der Käufer trägt die Organisation sowie sämtliche Transport- und Logistikkosten für die Rücksendung der Verpackungen an den Rücknahmeort frei Haus.
12.2.3 Sendet der Käufer Verpackungen nicht vereinbarungsgemäß oder ungereinigt zurück, ist die Exact Plastics GmbH berechtigt, die Annahme zu verweigern oder die anfallenden Mehrkosten der Sortierung und Entsorgung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
13. Zahlung
13.1 Es gelten folgende Zahlungsfristen ab Rechnungsdatum:
13.2 innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto
13.3 innerhalb 30 Tagen netto
13.4 Zahlungen sind fristgerecht auf Kosten des Bestellers zu leisten, für die Frist ist der Eingang bei uns entscheidend.
13.5 Abweichend von Abs. 14.1 sind wir berechtigt, auch Zahlung vor Ausführung der Leistung verlangen. In diesem Fall findet 14.1 keine Anwendung.
13.6 Bei Zahlung per Scheck, Wechsel u.s.w. gilt diese erst als erbracht, wenn der Betrag unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wurde.
13.7 Zurückbehaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen.
14. Zahlungsverzug
14.1 Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
14.2 Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
14.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 5%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8%- Punkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde (§ 288 Abs. 2 BGB).
15. Sicherheiten
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.
16. Gewährleistung / Rechte des Käufers bei Mängeln
16.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind uns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.
16.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:
a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 16 (Haftung).
16.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung der Ware.
16.4 Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
c) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
d) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, und
e) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
16.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf normalen Verschleiß und Überlastung, falsche Lagerung, missbräuchliche An- und Verwendung, Vernachlässigung in der Pflege und Nichtbeachtung von Gebrauchsanleitungen zurückzuführen sind.
16.6 Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware von fremder Seite verändert, konfektioniert oder umgefüllt worden ist oder in von uns nicht freigegebenen Kombinationen mit fremden Waren verwendet wurde und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang steht.
16.7 Sofern gelieferte Ware umgelabelt wird muss die vorhandene Chargen- oder Seriennummer übernommen werden, um eine spätere Identifizierung zu ermöglichen. Andernfalls erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
Umlabeln von chemischen Produkten / Gefahrstoffen ist verboten.
16.8 Bei Waren mit im Lieferschein angegebenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch nach Erreichen des Ablaufdatums.
Bei Weiterveräußerung hat der Käufer Rechnung zu tragen, das MHD in geeigneter Form seinem Käufer mitzuteilen.
17. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
18. Aufrechnung
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
19. Eigentumsvorbehalt
19.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
19.2 Die Waren dürfen bis zur Bezahlung weder verpfändet noch eigentumsübereignet werden. Eine Pfändung durch Dritte ist uns sofort anzuzeigen.
19.3 Bei Weiterverkauf, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren bleibt der Eigentumsvorbehalt an dem Vorbehaltsgegenstand bestehen. Der Auftraggeber bzw. Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluss den Anspruch an der neuen Sache (ggfs. Teilanspruch an der verarbeiteten Sache) an uns ab.
19.4 Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
19.5 Kosten für Interventionen und Warenrücknahmen hat der Käufer zu tragen.
19.6 Im Ausland hat der Auftraggeber bzw. Käufer die Eigentumsvorbehaltsrechte des Verkäufers zu achten. Der Auftraggeber bzw. Käufer trägt alle Kosten, die uns durch Wiederinbesitznahme aufgrund des vorbehaltenen Eigentums entstehen. Machen wir von unserem Anspruch auf Herausgabe Gebrauch, sind wir ungeachtet der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bzw. Käufers berechtigt, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.
20. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegt, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für den Verkäufer nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verkäufers vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer deshalb Ersatzansprüche zustehen.
21. Zahlungsort
Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers ist unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente Celle.
22. Erfüllungsort, Gerichtsstand
22.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, für beide Teile Celle.
22.2 Für ausländische Kunden wird die Anwendbarkeit Deutschen Rechts vereinbart.
23. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
